Städtischer Transport
FREIE ABONNEMENTS
Bezeichnung | Lei |
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Freies Abonnement, 120 Reisen pro Monat, 1 Schuljahr, SCHÜLER | 0 |
Freies Abonnement, alle Linien 1 Monat, WAISENSCHÜLER und SPEZIELLE SCHULEN | 0 |
Freies Abonnement, 120 Reisen pro Monat, 1 Studienjahr, STUDENTEN | 0 |
Freies Abonnement, alle Linien 1 Monat, WAISENSTUDENTEN | 0 |
Freies Abonnement, alle Linien 12 Monate, RENTNER | 0 |
Freies Abonnement, 1 Linie 12 Monate, RENTNER | 0 |
Freies Abonnement, 1 Linie 1 Monat, ARBEITSLOSEN | 0 |
Freies Abonnement, alle Linien 12 Monate, behinderte Personen | 0 |
Freies Abonnement, alle Linien 12 Monate, Betreuer für behinderte Personen | 0 |
Freies Abonnement, alle Linien 12 Monate, behinderte Personen + Begleiter | 0 |
Freies Abonnement, ohne Inhaber, alle Linien 12 Monate, Begleiter behinderte Personen | 0 |
Personen, die auf kostenlose Fahrten berechtigt sind
Folgende Kategorien haben das Recht auf freie Abonnements für die öffentlichen Verkehrsmittel:
- Rentner laut Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr. 715/ 27.11.2007 und Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr. 865/2017;
- Ehrenbürger der Stadt Cluj-Napoca, laut Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr. 865/2017;
- Behinderte Personen – schwere und starke Behinderung, sowie die Begleiter und die persönlichen Betreuer dieser Personen laut Gesetz Nr. 448/2006, Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr. 121/2010 und Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr.183/2013;
- Nachfolger der Märtyrerhelden der Revolution, Verletzten und Invaliditätsrentner, die die Arbeitsfähigkeit im Kampf für den Revolutionssieg teilweise verloren haben, laut Gesetz 341/2004;
- Die Personen, die aus politischen Gründen von der am 6. März installierten Diktatur verfolgt wurden sowie diejenigen, die im Ausland deportiert wurden oder zu Gefangenen wurden, laut Gesetz 118/1990, Gesetz 189/2000 und Regierungsdringlichkeitsverordnung 214/1999;
- Das Personal des Rathauses Cluj-Napoca;
- Die Kriegsveteranen, die Kriegswitwen und die Begleiter der schwer Verstümmelten, der Invaliden des I. Grades, laut Regierungsbeschluss Nr.233/1991 und Gesetz Nr.44/1994;
- Arbeitslosen, laut Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr.468/2009;
- Budgetstudenten im Alter von maximal 26 Jahren, Inhaber von Nichtbankkarten*, haben freies Abonnement laut Gesetz Nr.1/2011 und Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr.95/2020;
- Budgetstudenten im Alter von maximal 26 Jahren, Waisen oder stammend aus den Waisenhäusern, haben Recht auf freie Fahrten auf allen Linien, abhängig von der Universität, laut abgeschlossener Transportvereinbarung;
- Vollzeitstudenten, die Studiengebühr an der Babeş-Bolyai Universität zahlen, im Alter von maximal 26 Jahren, Waisen oder stammend aus den Waisenhäusern, Inhaber von Nichtbankkarten*, haben Recht auf freie Fahrten auf zwei Linien, laut abgeschlossener Transportvereinbarung;
- Schüler aus der Staats- und Privatbildungseinrichtungen, Vollzeit, laut Gesetz Nr.1/2011 und Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr.93/2020;
- Waisenschüler oder Schüler stammend aus den Waisenhäusern, laut Beschluss des Kommunalrates Cluj-Napoca Nr.194/2010;
- Schüler der Spezialschulen, laut abgeschlossenen Transportvereinbarungen;